Anfahrt

Anfahrt

Anreise mit dem PKW

GPS Koordinaten:

Richtungsanweisungen auf Google Maps

Latitude: 48.203500

Longitude: 16.302900

Aus Richtung Westen:

Die Westautobahn (A1) endet in Wien/Auhof. Folgen Sie der B1 (Linzer Straße) stadteinwärts für ca. 6 km. Das Ziel befindet sich direkt auf der Linzer Straße auf der rechten Straßenseite bei Hausnummer 6–8.

Aus Richtung Süden:

Über die A2 Richtung Wien fahren und am Knoten Vösendorf auf die A23 wechseln. Folgen Sie der A23 bis zur Ausfahrt Gürtel/Schönbrunn. Danach stadtauswärts über die Hadikgasse auf die Linzer Straße fahren und dieser bis zur Hausnummer 6–8 folgen.

Aus Richtung Norden:

Über die A22 Richtung Wien Zentrum fahren und anschließend über den Gürtel (B221) Richtung Westen. Bei der Abfahrt Hadikgasse/Schönbrunn abfahren und stadtauswärts der Linzer Straße bis Nummer 6–8 folgen.

Aus Richtung Osten:

Von der A4 kommend über die A23 Richtung Zentrum fahren. Weiter über den Gürtel Richtung Westen und bei Hadikgasse/Schönbrunn abfahren. Anschließend der Linzer Straße stadtauswärts bis Hausnummer 6–8 folgen.

Achtung Autofahrer!

Entlang der Linzer Straße stehen öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Bitte beachten Sie die örtlichen Parkregelungen und Kurzparkzonen.

In Wien gilt werktags (Montag bis Freitag) in vielen Bezirken Kurzparkzone von 9:00 bis 22:00 Uhr.

Anreise mit dem Zug

Vom Westbahnhof:

Mit der U-Bahnlinie U3 Richtung Ottakring bis Station "Hütteldorfer Straße" fahren. Von dort wenige Minuten Fußweg oder eine Station mit der Straßenbahnlinie 49 Richtung Hütteldorf.

Directions.train1-b

Vom Hauptbahnhof:

Mit der U1 bis Stephansplatz, dort Umstieg in die U3 Richtung Ottakring bis "Hütteldorfer Straße". Anschließend kurzer Fußweg zur Linzer Straße 6–8.

Anreise mit dem Flugzeug

S-Bahn (S7) oder Railjet

Vom Flughafen Wien bis Wien Mitte oder Hauptbahnhof. Danach mit der U3 Richtung Ottakring bis "Hütteldorfer Straße".

CAT – City Airport Train

Mit dem CAT bis Wien Mitte, anschließend Umstieg in die U3 Richtung Ottakring bis "Hütteldorfer Straße".

Taxi- und Mietwagenunternehmen sind in Österreich gemäß §106 Abs.1b KFG von der Kindersitzpflicht ausgenommen.